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Präsentation und Aufzeichnung: Online Seminar: Neuerungen UN 38.3 Prüfungszusammenfassung - 2020
Für Sie als Service möchten wir Ihnen Aufzeichnungen unserer Onlineseminare rund um das Thema Versand von Lithiumzellen und Lithiumbatterien zur Verfügung stellen.
Diese können Sie zu Schulungszwecken Ihrer Mitarbeiter nutzen und auch für hausinterne Unterweisungen verwenden.
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Schulungspräsentationen der Lithium-Batterie-Einweisung (Verkehrsträger Straße nach ADR, Seeverkehr nach IMDG Code, Luftverkehr nach ICAO TI / IATA DGR)
Schulungspräsentationen der Lithium-Batterie-Einweisung (Verkehrsträger Straße nach ADR, Seeverkehr nach IMDG Code, Luftverkehr nach ICAO TI / IATA DGR)
Wenn Sie die 2020er Version für hausinterne Schulungen verwenden möchten, können Sie diese nun auch bei uns kaufen und dann herunterladen.
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Frage des Tages: Muss auch für die Lagerung von Laptops/Tablets die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vorliegen?
Frage des Tages:
Muss auch für die Lagerung von Laptops/Tablets die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vorliegen?
Unsere Antwort:
Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Aber da es für die Lagerung von Seiten der Versicherer...
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Vor dem Versand von Lithiumzellen und -batterien nötige Dokumente: UN 38.3 Prüfungszusammenfassung ,Qualitätsmanagement-Programm, Ausnahmen
Vor dem Versand von Lithiumzellen und -batterien nötige Dokumente: UN 38.3 Prüfungszusammenfassung ,Qualitätsmanagement-Programm, Ausnahmen
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Weihnachtsgrüße
Wir wünschen allen unseren Kunden und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest, ruhige, erholsame Tage und einen guten Start in ein hoffentlich gesundes und erfolgreiches Jahr 2020!
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen Wir freuen uns darauf, Sie auch 2020 beim Versand von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien zu unterstützen.
Ihr Lithium-Batterie-Service Team
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Wichtiges für 2020 zum Versand von LithiumZellen und LithiumBatterien: - Aktuelle Abweichungen von Staaten und Luftfahrtunternehmen - Neuerungen/Änderungen 2019/2020 - Alle Verkehrsträger
Wichtiges für 2020 zum Versand von LithiumZellen und LithiumBatterien:
- Aktuelle Abweichungen von Staaten und Luftfahrtunternehmen
- Neuerungen/Änderungen 2019/2020 - Alle Verkehrsträger
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Deutschland: Pedelecs sind UN 3171 (batteriebetriebene Fahrzeuge), und nicht UN 3481 (Lithium-Ionen-Batterie in Ausrüstung verpackt) Da die erste Textfassung dieses Beitrags missverständlich war, hier nun die klarer gefasste Version:
Deutschland: Pedelecs sind UN 3171 (batteriebetriebene Fahrzeuge), und nicht UN 3481 (Lithium-Ionen-Batterie in Ausrüstung verpackt)
Da die erste Textfassung dieses Beitrags missverständlich war, hier nun die klarer gefasste Version:
Der 87. Bund/Länder-Fachausschuss BLFA GG 23./24.10.2019 hat befunden:
Auch Pedal Electric Cycles („Pedelecs“) sind „Fahrzeuge“ (UN 3171) gemäß SV 388 ADR/RID/ADN/IMDG-Code und nicht der UN 3481 zuzuordnen.
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Frage des Tages: Transport E-Mountainbike Akku nach Neuseeland Folgende Frage hat uns erreicht:
Frage des Tages: Transport E-Mountainbike Akku nach Neuseeland
Folgende Frage hat uns erreicht:
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Luftfahrtunternehmen Emirates(EK): Embargo
Das Luftfahrtunternehmen Emirates (EK) hat mit sofortiger Wirkung ein Embargo für alle gebrauchten und/oder wiederaufgearbeiteten tragbaren elektronischen Geräte
(UN 3091 und UN 3481, in Ausrüstungen, sowie mit Ausrüstungen verpackt) und alle gebrauchten und/oder wiederaufgearbeiteten batteriebetriebenen Fahrzeuge ausgesprochen.
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Embargo für UN 3091 und UN 3481 bei WestJet Airlines Ltd.
Embargo für UN 3091 und UN 3481 bei WestJet Airlines Ltd.
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