Beheizbare Kleidung mit Lithium-Zellen oder Lithium-Batterien
Beheizbare Kleidung mit Lithium-Zellen oder Lithium-Batterien Es wird kalt und bei Outdoor Aktivitäten freuen sich manche über beheizbare Bekleidung. Wenn Sie daran denken sich beheizbare Kleidung anzuschaffen, dann sind Sie gut beraten, wenn auch die Lithium-Ionen-Batterie des Bekleidungsstücks allen Vorschriften entspricht.

Es wird kalt und bei Outdoor Aktivitäten freuen sich manche über beheizbare Bekleidung. Es gibt viele Modelle mit wiederaufladbaren Akkupacks. Die Lithiumzellen und Lithiumbatterien sind oft austauschbar, damit man unterwegs nicht plötzlich frieren muss, wenn die Leistung nachlässt.
Wenn Sie daran denken sich beheizbare Kleidung anzuschaffen, dann sind Sie gut beraten, wenn auch die Lithium-Ionen-Batterie allen Vorschriften entspricht.
Die Lithium-Ionen-Batterie muss:
1. nach einem genau festgelegten Qualitätsmanagement-System hergestellt worden sein (z.B. wäre eine Herstellung nach ISO 9001 ausreichend); und
2. die Lithium-Ionen-Batterie muss die UN Testreihe nach 38.3 bestanden haben.
Denn wie schön warme Hände und Füße bei Outdooraktivitäten auch sind, Sie möchten nicht, dass die Lithium-Ionen-Batterie beim Aufladen oder beim Tragen in Brand gerät, weil der Hersteller sich nicht an die technischen Vorgaben gehalten hat.
Hier der Link zu einem der vielen Tests rund um Bekleidung und Ausstattung:
https://www.techstage.de/test/Licht-Alarm-Heizhandschuhe-Herbst-Gadgets-fuer-das-Fahrrad-4960297.html?wt_mc=ko.red.ho.conrad-nl.2020-11-15.link.link
oder auch hier:
https://www.simfisch.de/beheizbare-handschuhe/
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Lieferantenabfrage, die Sie sich vom Händler/Hersteller der Lithium-Ionen-Batterie ausfüllen lassen und damit sicherstellen können, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Unter folgendem Link können Sie diese herunterladen:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/downloads-gast
Wenn Sie sich fragen, was es mit der UN Testreihe nach 38.3 auf sich hat, dann finden Sie die Antwort in unserem Lithium-Batterie-Service Portal unter:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Und mehr über das Qualitätsmanagement Programm hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm

Interpretation der Änderung in der P903 (2)

Lufthansa-Embargo für UN 3166 und UN 3171

Reederei Maersk informiert

Abfallschlüsselnummer für Lithiumbatterien

Aufschriften auf Versandstücken


Reederei MSC verlangt Erklärung bei SV 188 Transporten

Zweiter Zusatz zu den IATA-Gefahrgutvorschriften veröffentlicht

Deutsch als Sprache für die Kennzeichnung von ADR-Versandstücken in Deutschland

Multilaterale Vereinbarung 350 für UN 3363 Neuigkeiten

Reederei MSC verlangt Erklärung bei Transporten gemäß SV 188
