Lithium-Zellen und -Batterien nun gefährlicher Abfall
Für Sammelstellen, die bisher schon mit einem Rücknahmesystem (RLG, GRS…) zusammengearbeitet haben, ändert sich formal nichts.
Potenzielle Sammelstellen sind Händler, ÖRE (Öffentlich-rechtlicher Entsorger) und freiwillige Rücknahmestellen. Zu letzteren gehören in der Regel Unternehmen, die im Unternehmen Batterien (Geräte- und LV-Batterien) sammeln. Der Abfallerzeuger wird sich in der Regel nicht als OfH (Organisation für Herstellerverantwortlichkeit) registrieren/zulassen lassen. Als OfH registrieren lassen, können sich Hersteller, die bundesweit ihre eigenen Batterien zurücknehmen und die oben genannten Dienstleistungen erbringen wollen.
Eine OfH ist ein zugelassenes, registriertes System, das für die Hersteller die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung übernimmt. Der Hersteller zahlt Lizenzgebühren für folgende Dienstleistungen der OfH (Stellung von Sammelbehältern, Abfuhr, Organisation der Entsorgung). Diese Dienstleistungen können angeschlossene Sammelstellen kostenlos in Anspruch nehmen, wenn sie mit der OfH eine wenigstens ein Jahr geltende Übereinkunft (Vertrag) geschlossen haben.
Handelt es sich um Starterbatterien, kommt noch die Pflicht dazu, dass ich als Abfallerzeuger einen „Schrotthändler“ wählen muss, der ausgewählter Abfallbewirtschafter ist, sofern ich die Batterien nicht dem Händler, als Privatperson dem ÖRE oder einer OfH übergebe.
Unter diesen beiden Links finden Sie Hinweise über die neuen Abfallschlüsselnummern und das Inkrafttreten:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500934