USA 49 CFR IFR FR-022719 –Lithium-Batterie-Versand im Luftverkehr – PHMSA bittet um Kommentare
USA 49 CFR IFR FR-022719 –Lithium-Batterie-Versand im Luftverkehr – PHMSA bittet um Kommentare
USA 49 CFR IFR FR-022719 –Lithium-Batterie-Versand im Luftverkehr – PHMSA bittet um Kommentare
Durch den Abschnitt 333 des FAA Reauthorization Act vom 05. Oktober 2018 wurden die Vorgaben aus den ICAO TI 2015-2016 in US Recht übernommen und das DOT muss binnen 90 Tagen Maßnahmen ergreifen. Dies wäre am 3. Januar 2019 gewesen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden, da vom 22. Dezember 2018 bis 25. Januar 2019 das PHMSA, die FAA und andere Regierungsbehörden durch den Wegfall der Finanzierung beeinflusst waren.
Und normalerweise gibt es Anhörungen vor der Umsetzung mit einer Frist von 30 Tagen.
Dies wird jedoch für die folgenden Inhalte nicht gemacht, da aus Sicherheitsgründen keine weitere Verzögerung von 30 Tagen in Kauf genommen wird. Die Inhalte dieser IFR werden vom Bundesregister („Federal Register“) noch editiert und unter Umständen geändert, aber mit Veröffentlichung im Bundesregister werden diese Änderungen gültig.
Mit dieser IFR FR-022719, die am 27.02.2019 veröffentlicht wurde, will das PHMSA die Vorgaben aus den ICAO TI 2015-2016 übernehmen:
- Verbot für UN3090 und UN3480 auf Passagierflugzeugen.
- Max. Ladezustand 30% for UN3480.
- Max. ein Versandstück mit „kleinen“ Lithium-Zellen/Lithium-Batterien pro Sendung (PHMSA meint mit klein die Grenzwerte aus Teil II der VA der ICAO TI).
- Max. eine Umverpackung mit einem Versandstück dieser „kleinen“ Lithium-Zellen/Lithium-Batterien pro Sendung.
Das Dokument gibt einen sehr ausführliche zeitlichen Abriss der Entwicklung der Vorschriften des PHMSA und bringt auch die Hintergründe an Vorfällen/Unfällen und Tests, die durch die FAA und andere durchgeführt wurden.
Ladezustand (SoC / State of Charge)
Analog zu den ICAO TI können Lithium-Ionen-Zellen/-Batterien mit einer Sondergenehmigung in Übereinstimmung mit 49 CFR Teil 107, Unterabschnitt B (49 CFR Part 107, subpart B) mit einem höheren Ladezustand als mit 30% befördert werden.
Flugzeug-Batterien
Eine Genehmigung für schwerere Flugzeug-Lithium-Batterien zur Beförderung auf Passagierflugzeugen wurde gestrichen.
Wie bisher können nach 49 CFR § 172.102 (c) (2) A51 UN2794 und UN2795 bis zu 100 kg Gewicht pro Flugzeug-Batterie auf Passagierflugzeugen befördert werden.
Kleine Lithium-Zellen/Lithium-Batterien für medizinische Geräte
Was neu mit rein kommt ist eine Ausnahme für max. zwei kleine Lithium-Zellen/Lithium-Batterien zum Austausch für solche in medizinischer Ausrüstung. Diese können an Bord von Passagierflugzeugen befördert werden, wenn der Bestimmungsort nicht täglich durch ein Frachtflugzeug und eine Straßen-Verbindung bedient wird.
Zwei kleine Lithium-Zellen/Lithium-Batterien für medizinische Geräte dürfen auf Passagierflugzeugen befördert werden und dass auch mit einem Ladezustand von mehr als 30%.
Eine Genehmigung des zuständigen Verwaltungsbeamten („Associate Administrator“) ist dafür erforderlich.
Die Person, die die Genehmigung beantragt, muss darstellen, dass die Anforderung der Nicht-Erreichbarkeit erfüllt wurde.
PHMSA wird über die Zustimmung oder Ablehnung eines Genehmigungsantrages maximal 45 Tage nach Einreichung des Genehmigungsantrages entscheiden.
Ein Entwurf der Antwort wird der FAA maximal 30 Tage nach Erhalt des Genehmigungsantrages übermittelt und die FAA wird eine Vor-Ort-Überprüfung vornehmen maximal 20 Tage nach Erhalt des Entwurfes vom PHMSA.
Die Anforderungen an das Verpacken unterscheiden sich von denen nach Teil II der Verpackungsanweisungen der ICAO TI für UN3090 und UN3480:
- Jede Lithium-Zelle/Lithium-Batterie muss einzeln in eine Innenverpackung gepackt werden die die Zelle oder Batterie vollständig umschließt.
- Diese Innenverpackung muss in eine starre Außenverpackung gegeben werden.
- Und vor Kurzschluss geschützt sein.
Eine Definition von medizinischem Gerät wurde mit aufgenommen:
Medizinisches Gerät meint ein Instrument, ein Gerät, ein Hilfsmittel, eine Maschine, eine Vorrichtung, ein Implantat oder eine In-Vitro Reagenz, einschließlich jeglicher Bestandteile, Teile oder Zubehörteile, zur Verwendung bei der Diagnose von Krankheiten oder anderen Bedingungen, oder bei der Heilung, Eindämmung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten einer Person.
Kommentare erbeten
Das PHMSA bittet um Kommentare zur Anwendung der in diesem Dokument beschriebenen Vorschläge.
Kommentare können unter Angabe des Aktenzeichens: PHMSA-2016-0014 (HM-2241) folgendermaßen übermittelt werden:
• Federal eRulemaking Portal: www.regulations.gov
• Fax: +1-202-493-2251
• Brief-Post: Docket Operations, U.S. Department of Transportation, West Building, Ground Floor, Room W12-140, Routing Symbol M-30, 1200 New Jersey Avenue, SE, Washington, DC 20590, USA
• Direkt-Übergabe: Docket Operations, U.S. Department of Transportation, West Building, Ground Floor, Room W12-140 im Erdgeschoss des West Building, Routing Symbol M-30, 1200 New Jersey Avenue, SE, Washington, DC 20590, USA: Montag bis Freitag zwischen 9 am und 5 pm, außer Feiertage.
Alle eingereichten Kommentare müssen den Behördennamen und das Aktenzeichen („docket number“) am Anfang des Kommentars beinhalten. Alle Kommentare werden unbesehen an das Akten-Management-System („Docket Management-System“) gesendet, einschließlich aller persönlichen Informationen, die zur Verfügung gestellt wurden.
Akten: Um Hintergrund-Dokumente oder erhaltene Kommentare einzusehen, ist der Zugang zu den Akten über www.regulations.gov oder das DOT Akten-Abwicklungsbüro („Docket Operations Office“) (Einzelheiten sind unter Adressen auf der PHMSA Webseite zu finden).
Kontakt für weitere Informationen:
Shelby Geller +1-202-366-8553
PHMSA
DOT
Standards and Rulemaking Division
1200 New Jersey Avenue, SE, Washington DC 20590-0001
USA
Anträge für Genehmigungen können via Brief-Post, via Fax, elektronisch via Email oder durch das PHMSA Online System übermittelt werden.
Das komplette IFR FR-022719 Dokument auf Englisch ist zu finden unter:
https://www.phmsa.dot.gov/sites/phmsa.dot.gov/files/docs/standards-rulemaking/hazmat/rulemakings/70526/lithium-battery-ifr-submitted-fr-022719.pdf
Schulung zum Lithium-Batterie-Versand innerhalb der USA und Kanadas
Lithium-Batterie-Service bietet in Kooperation mit Strober & Partner in der Lithium-Batterie-Spezial Woche, die vom 01.-05. Juli 2019 in Berlin am Kurfürstendamm im Holywood Hotel stattfindet, auch eine zweitägige Schulung zum Versand von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien innerhalb der USA nach 49 CFR und Kanadas nach TDG an.
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.strober-partner.de/index.php?PageID=23&CourseCategoryID=131
Herstellung nach Qualitätsmanagement-Programm
Auch mit dieser Angleichung an die ICAO TI übernimmt das PHMSA nicht die Anforderung, dass Lithium-Zellen und Lithium-Batterien nach einem genau festgelegten Qualitätsmanagement-Programm hergestellt werden müssen. Die Verantwortung dafür wird in den USA dem Hersteller der Lithium-Zellen und Lithium-Batterien zugeordnet.
Aber für jede internationale Beförderung ist der Versender nach ICAO TI (und auch entsprechend den Vorgaben des IMDG Codes und des ADR) in der Pflicht nur solche Lithium-Zellen und Lithium-Batterien zu versenden, die auch nach Qualitätsmanagement-Programm hergestellt wurden.
Wie so ein Qualitätsmanagement-Programm genau auszusehen hat, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
UN Testreihe 38.3
Eines wird aber auch nach 49 CFR innerhalb der USA gefordert: Jede Lithium-Zelle und Lithium-Batterie (mit Ausnahme von Vorproduktionsprototypen oder Kleinserien bis 100 Stück) muss die UN Testreihe 38.3 erfolgreich bestanden haben.
Was diese UN Testreihe 38.3 beinhaltet finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Sie haben Fragen zum Versand von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien? Wir haben die Antworten. Kontaktieren können Sie uns unter:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung