Gepäck-Tracker für das Passagiergepäck im Luftverkehr
Wir sind durch einen Artikel von Christian Hensen, in Stern Online veröffentlicht am 11.10.2022, auf dieses Problem mit Bluetooth-Trackern aufmerksam geworden.

Es geht hierbei um kleine Anhänger am Passagiergepäck wie z.B, die Apple
AirTags, die es ermöglichen, das eigene Gepäck via Bluetooth zu lokalisieren.
Die Frage, die sich hierbei stellt: Sind diese Tracker im Passagiergepäck
erlaubt oder nicht? Und die Antwort darauf lautet derzeit eindeutig: NEIN.
Die Begründung dazu:
In Unterabschnitt 2.3 der IATA Gefahrgutvorschriften gibt es für in
Ausrüstungen eingebaute „kleine“ Lithium-Zellen und -Batterien folgende:
Fundstelle:
2.3.5.8 Tragbare elektronische Geräte (PED) (einschließlich Medizinprodukte),
die Batterien enthalten und Ersatz-Batterien.
Unter 2.3.5.8.1 heißt es dann am Ende:
Wenn Geräte im aufgegebenen Gepäck befördert werden
(a)…
(b) muss das Gerät vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Schlaf- oder
Ruhe-Modus).
Für in Ausrüstungen eingebaute „große“ Lithium-Zellen und -Batterien gibt es
folgende
Fundstelle:
2.3.4.6 Mit Lithium-Batterien betriebene elektronische Geräte
(c) Wenn Geräte im aufgegebenen Gepäck befördert werden
1. müssen Maßnahmen ergreifen werden, um das Gerät vor Beschädigung zu
schützen und um eine versehentliche Betätigung zu verhindern.
2. muss das Gerät vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Schlaf- oder
Ruhe-Modus).
Wir haben Dave Brennan von der IATA dazu befragt. Hier seine Antwort
“From a purely technical perspective any PED that is not completely turned off
“From a purely technical perspective any PED that is not completely turned off
is forbidden in passenger checked baggage. From a practical, safety
perspective having a small device such as an AirTag powered by a button cell
that only has low power Bluetooth functionality that remains “on” in checked
baggage poses almost zero safety or other risk.
We are working with the FAA to develop a working paper for the ICAO DGP-WG meeting in Montreal in November proposing that small baggage tracking
devices, such as AirTags, be permitted in passenger baggage even when not
turned off.”
Hier die Übersetzung:
“Aus rein technischer Perspektive ist jedes tragbare elektronische Gerät, das
nicht vollständig ausgeschaltet ist im aufgegebenen Passagiergepäck
verboten. Aus einer praktischen Sicherheitsperspektive stellt ein kleines Gerät,
wie ein solches AirTag, das durch eine Knopfzelle betrieben wird und nur eine
geringe Leistung an Bluetooth-Funktionalität hat, das im aufgegebenen
Gepäck „an“ ist, beinahe ein Null-Sicherheitsrisiko oder andere Risiken dar.
Wir arbeiten mit der FAA, und für die ICAO DGP-WG ein Arbeitspapier für die
Sitzung im November in Montreal zu entwickeln, in dem wir vorschlagen, dass
solche kleinen Gepäckortungsgeräte, wie AirTags im Passagiergepäck erlaubt
werden, auch wenn diese nicht abgeschaltet sind.“
Bis zur Entscheidung des ICAO DGP-WG und der Implementierung in die
Vorschiften bleibt einem also nur die Möglichkeit auf die Mitnahme solcher
Tracker zu verzichten.
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