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Verpackungsgesetz (VerpackG) - Registrierungspflicht im Verpackungsregister bis 1.Juli 2022

10. Juni 2022   Ulrike Bolsinger Wissen

Verpackungsgesetz (VerpackG) - Registrierungspflicht im Verpackungsregister bis 1.Juli 2022 Bitte nehmen Sie sich die Zeit, bis zum 1. Juli 2022 nachzuschauen, ob Ihre Firma oder auch ihr Gewerbe im Verpackungsregister LUCID lizensiert und registriert ist. Wenn nicht, dann wäre hier auf jeden Fall Handlungsbedarf. Nicht nur große Firmen, die professionell verpacken und versenden, müssen sich anmelden, sondern auch bei kleinen Geschäften kann eine Registrierung nötig sein.

Verpackungsgesetz (VerpackG) - Registrierungspflicht im Verpackungsregister bis 1.Juli 2022

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, bis zum 1. Juli 2022 nachzuschauen, ob Ihre Firma oder auch ihr Gewerbe im Verpackungsregister LUCID lizensiert und registriert ist. Wenn nicht, dann wäre hier auf jeden Fall Handlungsbedarf.
Nicht nur große Firmen, die professionell verpacken und versenden, müssen sich anmelden, sondern auch bei kleinen Geschäften kann eine Registrierung nötig sein.
Verpackungsmüll nimmt vor allem im Onlinehandel und bei To-Go-Verpackung zu. Aber auch die mitgegeben Tüte beim Elektroladen oder der Boutique oder der Reinigung fällt darunter. Diese ganzen Verpackungen nennt man Serviceverpackungen.
Hier ein kleiner Überblick, was unter Serviceverpackung fällt:

  • Verkaufsverpackungen
  • Serviceverpackung
  • Versandverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen
  • Getränkeverpackungen
  • Mehrwegverpackungen
  • Einwegverpackungen

Also jeder, der in Deutschland Ware verpackt, in Verkehr bringt oder versendet (auch nach Deutschland), steht nun in der Pflicht, sich zu registrieren.


Für die Registrierung ist die Seite der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" zuständig:
https://www.verpackungsregister.org/
Lesen Sie sich in Ruhe durch, ob und wie es Sie oder Ihre Firma betrifft.
Hier finden Sie alle Informationen, Erklärvideos, die Registrierungsmaske und alles Weitere.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit  hat zum Thema folgenden Artikel veröffentlicht:
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/das-verpackungsgesetz-ist-in-kraft-getreten-weniger-verpackungen-mehr-transparenz-und-recycling

Hier der Gesetzestext des BMUV:
https://www.bmuv.de/gesetz/gesetz-ueber-das-inverkehrbringen-die-ruecknahme-und-die-hochwertige-verwertung-von-verpackungen

Wir von LITHIUM BATTERY SERVICE haben unsere Kunden schon informiert.
Denn beim Versand und Transport von Lithiumzellen und -Batterien, ist richtiges, vorschriftenkonformes Verpacken besonders wichtig. Auch bei Geräten, in denen Lithiumzellen oder -Batterien eingebaut oder beigelegt sind, ist sicheres Verpacken nötig, um Kurzschlüssen oder Beschädigung, z.b. bei Schlag oder Stoß vorzubeugen.

Informieren Sie sich über unseren Service, unsere Weiterbildungen und den Umgang mit dem Gefahrgut  Lithiumbatterien :
https://www.lithium-batterie-service.de/de/

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