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Luftfracht: OAG Inforwarding - Antonov Airlines - Neue Routenankündigungen im Juni

2. Juni 2019   Ulrike Bolsinger Luftfahrtunternehmen

Luftfracht: OAG Inforwarding - Antonov Airlines - Neue Routenankündigungen im Juni Antonov Airlines nimmt alle Varianten an Lithium-Zellen und -Batterien mit, also auch UN3480 und UN 3090 und auch Prototypen mit Genehmigung nach Sonderbestimmung A88 und Batterien schwerer als 35 kg mit Genehmigung nach Sonderbestimmung A99.

Luftfracht: OAG Inforwarding - Antonov Airlines - Neue Routenankündigungen im Juni

Antonov Airlines nimmt alle Varianten an Lithium-Zellen und -Batterien mit, also auch UN3480 und UN 3090 und auch Prototypen mit Genehmigung nach Sonderbestimmung A88 und Batterien schwerer als 35 kg mit Genehmigung nach Sonderbestimmung A99.

Hier einige One-Way Flüge von Antonov Airlines:
4 June : South America - North America
10 June : Europe - North America (west coast)
14 June  : Europe - North America (east coast)
16 June : Europe - South-East Asia
17 & 23 June : Middle East -Europe
25 June : Europe - North America
26 June : East Africa - Europe
1 July : Australasia - Worldwide
 
Weitere Informationen bei OAG Inforwarding:
http://inforwarding.oagcargo.com/index/display/id/58848

Im Luftverkehr dürfen Lithium- Zellen und Lithium-Batterien ohne Ausrüstung verpackt nur mit Frachtflugzeug versendet werden.
Jede Lithium-Zelle und jede Lithium-Batterie muss nach dem in den Transportvorschriften beschriebenen Qualitätsmanagement-Programm hergestellt worden sein, auch Prototypen.

Was dieses Qualitätsmanagement-System alles beinhaltet, haben wir für Sie hier zusammen gestellt:
https://www.lithium-batterie-service.de/qualitaetsmanagement-programm

Für den Versand von Prototypen ist im Luftverkehr die Genehmigung nach Sonderbestimmung A88 der zuständigen nationalen Behörde des Abgangsstaates nötig.  In Deutschland vom LBA (Luftfahrtbundesamt). Diese beinhaltet in der Regel auch die Genehmigung eines höheren Batteriegewichts als 35 kg (so dass die Sonderbestimmung A99 gleich mit abgedeckt wird).
Wenn eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie an Endverbraucher verkauft wird, muss auch die UN Testreihe 38.3 erfolgreich bestanden worden sein.
Was diese beinhaltet, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Unsere Lieferanten-Abfrage hilft Ihnen vom Hersteller bzw. Lieferanten alle nötigen Informationen für den Logistik-Prozess zu erhalten:
https://www.lithium-batterie-service.de/files/552211cce724117c3178e3d22bec532ec/downloads/UN38-3-Pruefungszusammenfassung-und-Lieferantenabfrage-Lithium-Batterie-Service-2019-04-02.pdf
Ab 01.01.2020 ist eine UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vom Hersteller und von nachfolgenden Vertreibern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Wir haben alle Punkte der UN 38.3 Prüfungszusammenfassung in unsere Lieferanten-Abfrage integriert.

Zur Versandvorbereitung bieten wir Ihnen Checklisten-Artikel für jede Versandvariante an Lithium-Zellen und Lithium-Batterien an, einschließlich Prototypen. Diese finden Sie über den Einzelchecklisten-Finder:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist

 

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