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Frage des Tages: Welche Verpackung ist für „kleine“ Lithiumzellen und -Batterien optimal?

9. Juli 2019   Ulrike Bolsinger Straßenverkehr

Welche Verpackung ist für „kleine“ Lithiumzellen und -Batterien,die noch unter die Sonderbestimmung SV188 fallen, optimal? UN 3090 Lithium-Metall-Batterien ohne Ausrüstung verpackt + UN 3091 Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien ohne Ausrüstung verpackt + UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen

Frage des Tages:
Wir suchen eine geeignete Verpackung für „ kleine“ Lithium-Batterien,die noch unter die Sonderbestimmung SV188 fallen für:
UN 3090 Lithium-Metall-Batterien ohne Ausrüstung verpackt + UN 3091 Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen
UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien ohne Ausrüstung verpackt  + UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen
 
Welche Verpackung ist für „kleine“ Lithiumzellen und -Batterien optimal?
Für den Versand im Straßenverkehr nach ADR möchten wir eine geeignete Verpackungsart verwenden, möglichst kleine zugelassene Verpackungen.
 
Wie groß muss der Karton mindestens sein?
Muss das Etikett vollflächig drauf passen?
 
Wie muss das Innenleben aussehen?
Nicht brennbar? Z.B. Luftpolsterfolie oder kann
man auch Füllpapier verwenden?
 
Das große Online-Warenhaus beginnend mit A… verwendet oftmals für den Batterien Versand SV188 folgende Versandtaschen
Ist so eine Verpackung überhaupt zulässig?
 
Unsere Antwort:

Geeignete Verpackungen haben folgende Vorgaben:
 
Für ein Verpacken nach SV 188 gibt es für das Innenleben nur die Vorgabe, dass jede Lithium-Zelle bzw. Lithium-Batterie von einer Innenverpackung ganz umschlossen wird. Dies kann ein Innenkarton oder ein Kunststoffbeutel sein.
Die Lithium-Zellen bzw. Lithium-Batterien müssen vor Kurzschluss und vor elektrisch leitfähigen Stoffen geschützt sein.
 
Für die Außenverpackung gilt:
Die Innenverpackung muss in eine starke Außenverpackung gepackt werden. Stark bedeutet, dass diese durch eine Sortiermaschine nicht geknickt werden kann.
Die Werkstoffe müssen mit den Lithium-Zellen bzw. Lithium-Batterien verträglich sein.
Die Innenverpackungen dürfen sich nicht bewegen. Dazu kann Polstermaterial verwendet werden.
Das fertig gepackte Versandstück darf max. Brutto 30 kg bei UN 3090 und UN 3480.
 
Eine Verpackung aus Pappe wäre OK. Die Luftpolster-Umschläge definitiv nicht.
Auf die Verpackung muss natürlich die richtig ausgefüllte Lithium-Batterie-Markierung.
Die Mindestabmessungen für das Versandstück wären daher 10,5 cm x 7,4 cm, so dass die verkleinerte Lithium-Batterie-Markierung noch auf einer Versandstückseite angebracht werden kann.
 
Das fertig vorbereitete Versandstück muss einem Falltest aus 1,2 m standhalten.
Dies gilt nach der SV 188  für Lithium-Zellen / Lithium-Batterien ohne Ausrüstung UN3090 und UN 3480 und für Zellen/Batterien mit Ausrüstung verpackt UN 3091 und UN 3481.
 
Um Gefahren auszuschließen, wird dieser Test natürlich nicht mit richtigen Lithium-Zellen / Lithium-Batterien durchgeführt, sondern mit Gegenstand-Dummies in gleicher Größe und gleichem Gewicht.
Wenn bei Ihnen keine unnachgiebige Aufprallplatte vorhanden ist, dann ist Ihnen Ihr Verpackungshersteller bei diesem Falltest bestimmt behilflich.
 
Wenn Sie Lithium-Zellen / Batterien in Luftpolster-Umschlägen bekommen, dann bitte immer eine Mängel-Anzeige an den Absender schicken und ihn auf diese ungeeignete Verpackungsvariante hinweisen.
Und auf gar keinen Fall diese Luftpolster-Umschläge umetiketieren und weitersenden.
 
Grundvoraussetzung, um Lithium-Zellen und-Batterien überhaupt versenden zu dürfen, ist dass sie nach dem in den Transportvorschriften beschriebenen
Qualitätsmanagement-Programm hergestellt wurden und die UN Testreihe 38.3 nach dem UN Handbuch der Prüfungen und Kriterien erfolgreich bestanden haben.
Was das Qualitätsmanagement-System beinhaltet, erfahren Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
 
Informationen zur UN Testreihe 38.3 erhalten Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
 
Unsere Checklisten-Artikel beinhalten neben einer Checkliste zur Transportvorbereitung auch alle nötigen Markierungen und Kennzeichen für Ihren Transportfall und wenn nötig auch Muster der erforderlichen Transportdokumente.
Den für Ihren Transportfall passenden Checklisten-Artikel finden Sie über EINZELCHECKLISTE FINDEN:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist

Unsere Lieferanten-Abfrage hilft Ihnen vom Hersteller bzw. Lieferanten der Lithium-Zellen bzw. Lithium-Batterien alle nötigen Informationen für den Logistik-Prozess zu erhalten:
https://www.lithium-batterie-service.de/files/552211cce724117c3178e3d22bec532ec/downloads/UN38-3-Pruefungszusammenfassung-und-Lieferantenabfrage-Lithium-Batterie-Service-2019-04-02.pdf

Ab 01.01.2020 ist eine UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vom Hersteller und von nachfolgenden Vertreibern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Wir haben alle Punkte der UN 38.3 Prüfungszusammenfassung bereits in unsere Lieferanten-Abfrage integriert.
 

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