E-Mobilität - Ladenetz nicht nur für Autos sondern auch für LKW und Reisebus für einen zukünftig nachhaltigeren Güterverkehr.
E-Mobilität - Ladenetz nicht nur für Autos sondern auch für LKW und Reisebus für einen zukünftig nachhaltigeren Güterverkehr. Daimler Truck, Volvo Group und TRATON GROUP haben eine Absichtserklärung zum Aufbau eines LKW Hochleistungs-Ladenetzes in Europa unterschrieben.

E-Mobilität - Ladenetz nicht nur für Autos sondern auch für LKW und Reisebus für einen zukünftig nachhaltigeren Güterverkehr.
Daimler Truck, Volvo Group und TRATON GROUP haben eine Absichtserklärung zum Aufbau eines LKW Hochleistungs-Ladenetzes in Europa unterschrieben. Sie möchten eine Join Venture gründen, um die Klimaziele gemeinsam mit einem schnellen Ausbau des Ladenetzes zu erreichen.
Lesen Sie den ganzen Bericht:
https://www.daimler.com/investoren/berichte-news/finanznachrichten/20210705-hochleistungs-ladenetz.html
E-mobilität funktioniert bisher nur mit Lithium-Ionen-Batterie-Technologie.
Batteriebetriebene Fahrzeuge sind bei der Beförderung von den Transportvorschriften freigestellt, wenn eine Reihe von Bedingungen (beschrieben in Sondervorschrift 666 des ADR) erfüllt wurden.
Wir von LITHIUM BATTERY SERVICE unterstützen und beraten Sie, wie Sie es mit den Lithiumzellen und Lithiumbatterien richtig machen können.
Unser Portal bietet Ihnen Informationen, Schulungen und vor allem Checklisten, um jede Lithiumzelle und jede Lithiumbatterie richtig auf den Weg zu bringen und das für den weltweiten Transport. Ob allein oder in Geräten oder Fahrzeugen eingebaut, zur Entsorgung oder als Prototyp. Wie ist zu verpacken, zu kennzeichnen? Welches Label oder Begleitpapier benötigt man? Welche Informationen muss man sich vorher beim Hersteller der Batterie einholen? Wo ist die Fundstelle in den Transportvorschriften dazu? All diese Antworten finden Sie in unseren Checklisten und können sich direkt Rat bei unseren drei langjährigen Experten holen. Sowohl für ihre Firma, wie auch für Konzerne.
Sprechen Sie uns an!
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung
Hier einige Informationen im Bereich E-Mobilität:
Alle Lithium-Ionen-Batterien in Fahrzeugen, müssen nach einem, in den Transportvorschriften beschriebenen Qualitätsmanagement-Programm hergestellt worden sein, auch Prototypen. Was dieses Qualitätsmanagement-Programm alles beinhaltet, haben wir für Sie hier zusammen gestellt:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
Und folgende technische Anforderungen müssen alle „großen“ Lithium-Batterien, z.B. die in Fahrzeugen erfüllen:
- Jede Lithium-Ionen-Batterie muss eine Sicherheitsentlüftungsvorrichtung haben oder so ausgelegt sein, dass ein gewaltsames Bersten unter normalen Beförderungsbedingungen ausgeschlossen ist.
- Jede Lithium-Ionen-Batterie muss mit einem wirksamen Mittel gegen äußere Kurzschlüsse ausgerüstet sein.
- Jede Lithium-Ionen-Batterie, die parallel geschaltete Zellen oder Reihen von Zellen enthält, muss mit einem wirksamen Mittel (z.B. Dioden, Sicherungen) ausgestattet sein, um gefährliche Umkehrströme zu verhindern.
Die Fundstelle zu diesen Anforderungen ist der Verweis in Sondervorschrift 388 auf den Absatz 2.2.9.1.7 des ADR.
Wenn eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie kein Prototyp und keine Kleinserie bis 100 Stück mehr ist, muss diese auch die UN Testreihe 38.3 erfolgreich bestanden haben. Was diese beinhaltet, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Seit 01.01.2020 ist eine UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vom Hersteller und von nachfolgenden Vertreibern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Wir haben alle Punkte der UN 38.3 Prüfungszusammenfassung in unsere Lieferanten-Abfrage integriert.
Unsere Lieferanten-Abfrage hilft Ihnen, alle nötigen Informationen für den Logistik-Prozess zu erfahren.
Sie finden sie kostenlos in unserem Downloadbereich:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/downloads-gast
Übrigens müssen nicht nur die großen Lithium-Ionen-Batterien in Fahrzeugen die Anforderungen der Gefahrgut-Transport-Vorschriften erfüllen, sondern auch jede andere Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie.
Wir bieten Ihnen Checklisten-Artikel für jede Versandvariante an Lithium-Zellen und Lithium-Batterien an, auch für batteriebetriebene Fahrzeuge. Diese finden Sie über den Einzelchecklisten-Finder:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist?tab=1
Wie die Entsorgung oder das Recycling von Lithium-Zellen und -Batterien in Ihrem Land geregelt ist, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/entsorgung/
Und in unserem Newsblog finden Sie verschiedenste Informationen und Artikel rund um Lithium-Zellen und -Batterien:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/newsblog/
Und wenn Sie an Schulungen mit unseren Experten Jürgen Werny, Eva Glimsche und Robert Wenske interessiert sind, finden Sie hier eine kleine Auswahl:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/weiterbildung/
Wir bieten Ihnen auch In-House-Schulungen an. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung

Online Seminar zu den Neuerungen 2023, Aufzeichnung und Präsentation online verfügbar

Online-Seminar: 28.09.2022 Neuerungen und Änderungen beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien im Straßenverkehr nach ADR, im Seeverkehr nach IMDG Code und im Luftverkehr nach ICAO TI / IATA DGR 2023/2024

Laubbläser Vergleich-Gartengeräte mit Lithium-Ionen-Batterien

ICAO DROHNEN ERMÖGLICHEN Symposium 2022 (ICAO DRONE ENABLE Symposium 2022) 14-16 November 2022 Montreal, CANADA

TERMINE VON LITHIUM BATTERY SERVICE IM SEPTEMBER 2022

Herstellung von Lithium-Ionen Zellen Virtuelles Seminar - 31/8-1/9/2022 Shmuel De-Leon Energy. Ltd

Verkehrsrundschau Podcast- im Gespräch über neue Entwicklungen von Elektro LKW mit Lithium-Ionen-Batterie-Antrieb

TERMINE VON LITHIUM BATTERY SERVICE IM JULI 2022

Frage des Tages: Darf Gefahrgut in Elektrofahrzeugen oder Elektroautos transportiert werden?

Verpackungsgesetz (VerpackG) - Registrierungspflicht im Verpackungsregister bis 1.Juli 2022
