China: Weitere neue Zoll-Anforderungen an Einträge im Luftfrachtbrief (AWB) zum 1. Juni 2018
China: Weitere neue Zoll-Anforderungen an Einträge im Luftfrachtbrief (AWB) zum 1. Juni 2018 Aeroflot Cargo hat über OAL Inforwarding veröffentlicht, dass die chinesischen Zollbehörden eine strenge Einhaltung der Vorschriften für das Import-Manifest des Luftfahrtunternehmens, die ab 01.06.2018 gültig sind (China Zoll-Veröffentlichung Nr. 56) überprüfen werden.

China: Weitere neue Zoll-Anforderungen an Einträge im Luftfrachtbrief (AWB) zum 1. Juni 2018
Aeroflot Cargo hat über OAL Inforwarding veröffentlicht, dass die chinesischen Zollbehörden eine strenge Einhaltung der Vorschriften für das Import-Manifest des Luftfahrtunternehmens, die ab 01.06.2018 gültig sind (China Zoll-Veröffentlichung Nr. 56) überprüfen werden. Spediteure müssen sich mit diesen Vorschriften auseinander setzen, um sicherzustellen, dass die unten gelisteten nötigen Informationen im AWB (HWB) mit aufgenommen werden: Art der Güter, Versender/Empfänger und „OCI“ (Other Customs and Regulatory Control Information/Andere Zoll- und Vorschriften-Kontroll-Informationen) und dass diese Elemente in die FWB/FHL Version 16 oder höher bzw. FHL Version 4 mit aufgenommen werden.
Die nötigen Informationen im Luftfrachtbrief (AWB) sind:
- Art der Güter: die Frachtbeschreibung muss vollständig und richtig sein (für die Liste der Güterbeschreibungen Chinas wenden Sie sich bitte direkt an Aeroflot)
- Versender und Empfänger: volle Kontaktangaben einschließlich Firmenname, Postleitzahl, Land, Stadt, Adresse, Telefonnummer
- OCI: USCI Nummer des Versenders (die Typen der Unternehmens USCIs pro Land können Sie direkt bei Aeroflot erfragen); und
- die USCC: die chinesische Geschäftsregistrierungsnummer des Empfängers (Chinese business registration number of consignee)
Das Luftfahrtunternehmen muss diese Informationen an die Zollbehörden der Bestimmungsflughäfen (PEK und PVG) spätestens 4 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit senden.
Eine Nicht-Übereinstimmung mit diesen neuen Vorschriften kann zu einer Ablehnung der Güter bei Ankunft führen und entweder zu deren Zerstörung oder zu deren Rückversand an den Abgangsflughafen. Alle Kosten, die durch die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben entstehen, werden an den Luftfrachtbrief (AWB) ausstellenden Dienstleister weitergegeben.
http://inforwarding.oagcargo.com/index/display/id/58527

Interpretation der Änderung in der P903 (2)

Lufthansa-Embargo für UN 3166 und UN 3171

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Abfallschlüsselnummer für Lithiumbatterien

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