Aufruf des Bundesverkehrsministeriums zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen.
Aufruf des Bundesverkehrsministeriums zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen. Antragsberechtigt zur Beschaffung von Elektro Nutzfahrzeugen sind Handwerksunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Aufruf des Bundesverkehrsministeriums zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen.
Antragsberechtigt zur Beschaffung von Elektro Nutzfahrzeugen sind Handwerksunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates.
Anträge können bis zum 14.9. eingereicht werden und stehen unter folgenden Seiten zur Verfügung:
https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie
https://www.ptj.de/elektromobilitaet-bmvi/invest
Elektrofahrzeuge werden mit Lithium-Ionen-Batterien angetrieben. Vor dem Transport oder wenn Sie planen, ein Elektrofahrzeug anzuschaffen, achten Sie darauf, dass nicht nur die große Fahrzeug Lithium-Ionen-Batterie alle technischen Anforderungen der Gefahrgut-Transport-Vorschriften erfüllt, sondern auch alle anderen im Fahrzeug eingebauten Lithium-Knopfzellen, Lithium-Zellen oder Lithium-Batterien.
Sie alle müssen nach einem Qualitätsmanagement-Programm hergestellt worden sein. Und die UN Testreihe 38.3 bestanden haben.
Was dieses Qualitätsmanagement-System alles beinhaltet, haben wir für Sie hier zusammen gestellt:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
Was die UN Testreihe 38.3 beinhaltet, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Jeder Hersteller und nachfolgender Vertreiber von Lithiumzellen und -Batterien ist seit 01.01.2020 verpflichtet, diese Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt auch für die im Fahrzeug eingebauten Lithiumzellen und -Batterien, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Unsere Lieferanten-Abfrage hilft Ihnen vom Hersteller bzw. Lieferanten alle nötigen Informationen zu erhalten.
Sie finden sie im Downloadbereich unseres Portals:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/downloads-gast
Für „große“ Lithium-Batterien, wie die Lithium-Ionen-Batterie des Autoantriebes, sind auch noch drei weitere technische Anforderungen einzuhalten. Die Bestätigung dieser weiteren technischen Anforderungen sind ebenfalls in unserer Lieferanten-Abfrage enthalten.
- Jede Lithium-Ionen-Batterie muss eine Sicherheitsentlüftungsvorrichtung haben oder so ausgelegt sein, dass ein gewaltsames Bersten unter normalen Beförderungsbedingungen ausgeschlossen ist.
- Jede Lithium-Ionen-Batterie muss mit einem wirksamen Mittel gegen äußere Kurzschlüsse ausgerüstet sein.
- Jede Lithium-Ionen-Batterie, die parallel geschaltete Zellen oder Reihen von Zellen enthält, muss mit einem wirksamen Mittel (z.B. Dioden, Sicherungen) ausgestattet sein, um gefährliche Umkehrströme zu verhindern.
Wenn Sie Elektrofahrzeuge versenden müssen, bieten wir Ihnen für jeden Transportfall Checklisten-Artikel gemäß ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR mit Fundstellennachweisen.
Der Checklisten-Artikel beinhaltet neben der Checkliste auch alle nötigen Vorlagen für Transportdokumente für Ihren Transportfall (z.B. Beförderungspapier nach ADR, IMO-Erklärung, Shipper's Declaration).
Sie finden den passenden Checklisten-Artikel in unserem Portal unter "Einzelchecklisten finden".
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist?tab=1

Interpretation der Änderung in der P903 (2)

Lufthansa-Embargo für UN 3166 und UN 3171

Reederei Maersk informiert

Abfallschlüsselnummer für Lithiumbatterien

Aufschriften auf Versandstücken


Reederei MSC verlangt Erklärung bei SV 188 Transporten

Zweiter Zusatz zu den IATA-Gefahrgutvorschriften veröffentlicht

Deutsch als Sprache für die Kennzeichnung von ADR-Versandstücken in Deutschland

Multilaterale Vereinbarung 350 für UN 3363 Neuigkeiten

Reederei MSC verlangt Erklärung bei Transporten gemäß SV 188
