Die Mai Ausgabe der englischen digitalen Ausgabe von SAE Automotive Engineering ist wirklich lesenswert: Tesla 3 durch Munro & Associates zerlegt UND Erprobungsfahrt des batteriebetriebenen Hyundai HVAC im nördlichen Polarkreis
Die Mai Ausgabe der englischen digitalen Ausgabe von SAE Automotive Engineering ist wirklich lesenswert: Tesla 3 durch Munro & Associates zerlegt UND Erprobungsfahrt des batteriebetriebenen Hyundai HVAC im nördlichen Polarkreis

Tesla 3 durch Munro & Associates zerlegt
Die Mai Ausgabe der englischen digitalen Ausgabe von SAE Automotive Engineering ist wirklich lesenswert.
Gleich im Leitartikel von Lindsay Brooke wird beschrieben, was bei der Komplettzerlegung des Tesla 3 durch Munro & Associates als Fazit herauskam.
Und die Tesla-Analyse-Übersicht von Munro & Associates mit Preisen finden Sie hier:
http://leandesign.com/pdf/Tesla-3-Analysis-Sales-Information.pdf
Für mit Lithium-Ionen-Batterien betriebene Fahrzeuge gibt es Erleichterungen bei der Versandvorbereitung im Straßenverkehr nach ADR und im Seeverkehr nach IMDG Code. Aber für alle Verkehrsträger unterlässlich:
1. Die Herstellung der Lithium-Ionen-Fahrzeug-Batterie und alle anderen im Fahrzeug verbauten Lithium-Zellen und Lithium-Batterien muss nach dem in den Vorschriften beschriebene Qualitätsmanagement-Programm erfolgen.
Ohne Bestätigung der Herstellung nach QM-Programm ist kein Transport möglich.
2. Die Lithium-Ionen-Fahrzeug-Batterie und alle anderen in Fahrzeug verbauten Lithium-Zellen und Lithium-Batterien müssen die UN Testreihe nach UN 38.3 erfolgreich bestanden haben. Und vor dem Versand muss eine Konformitätserklärung darüber vorliegen. Fehlt eine solche Konformitätserklärung, so ist kein Versand möglich.
Die komplette der SAE Automotive Engineering Ausgabe finden Sie unter:
http://www.nxtbook.com/nxtbooks/sae/18AUTP05/index.php#/6
Die Beschreibung der Erprobungsfahrt des batteriebetriebenen Hyundai HVAC im nördlichen Polarkreis auf Seite 16-19 machen ebenfalls Spaß zu lesen.
Die Lithium-Ionen-Batterie in den Erprobungsfahrzeugen hat in der Regel die UN Testreihe nach 38.3 noch nicht bestanden, ist also noch ein Prototyp einer Lithium-Ionen-Batterie.
Dies stellt für den Straßenverkehr nach ADR kein Problem dar. Im Luftverkehr muss für den Versand dieses Prototypen einer Lithium-Ionen-Batterie in einem solchen Erprobungsfahrzeuges eine Genehmigung nach Sonderbestimmung A88 vom Abgangsstaat der Sendung eingeholt werden.

Interpretation der Änderung in der P903 (2)

Lufthansa-Embargo für UN 3166 und UN 3171

Reederei Maersk informiert

Abfallschlüsselnummer für Lithiumbatterien

Aufschriften auf Versandstücken


Reederei MSC verlangt Erklärung bei SV 188 Transporten

Zweiter Zusatz zu den IATA-Gefahrgutvorschriften veröffentlicht

Deutsch als Sprache für die Kennzeichnung von ADR-Versandstücken in Deutschland

Multilaterale Vereinbarung 350 für UN 3363 Neuigkeiten

Reederei MSC verlangt Erklärung bei Transporten gemäß SV 188
