Die Frage des Tages - Lithium-Metall-Knopfzellen auf Platine im Luftverkehr - Schulung nötig?
Was ist beim Versand von Lithium-Metall-Knopfzellen auf Platinen (UN 3091 VA 970 Teil II ) im Luftverkehr zu beachten?
Die Frage des Tages lautet heute:
Was ist beim Versand von Lithium-Metall-Knopfzellen auf Platinen (UN 3091 VA 970 Teil III) im Luftverkehr zu beachten?
Unsere Antwort:
Ausreichende Anweisungen
Das Personal muss eine angemessene Unterweisung gemäß 1.6 IATA DGR erhalten, um solche Platinen zu versenden. Solche angemessenen Anweisungen sollten mindestens Folgendes beinhalten:
- Klassifizierung der zu befördernden Lithiumbatterien.
- Dokumentation der Abläufe, die für die zu versendenden Lithiumbatterien anzuwenden sind.
- Schriftliche Arbeitsanweisungen oder andere Unterlagen, einschließlich automatischer Kontrollen.
- Überblick und Verständnis der dokumentierten Abläufe entsprechend der Arbeitstätigkeit
- Nachweis der Einweisung einschließlich Datumsangabe(n) für alles Angestellten
- Wiederholte Einweisungen mindestens alle zwei Jahre oder wenn die dokumentierten Anweisungen überarbeitet oder die Vorschriften geändert wurden.
- Rücklauflogistik, einschließlich Verkehrsträger und entsprechende Verbote.
Nötige Logistikinformationen
Des Weiteren muss auch für jede dieser Knopfzellen Folgendes vorliegen:
1. Die Bestätigung der Herstellung nach Qualitätsmanagementprogramm.
2. Die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung
"Zur Verfügung stellen":
Der Text unter 3.9.2.6.1 (g) in den IATA DGR bedeutet, dass für den logistischen Prozess die UN 38.3 Prüfzusammenfassung dem Spediteur, der Reederei oder dem Betreiber nicht zur Verfügung gestellt werden muss.
Für Sie als Unternehmen bedeutet dies jedoch, dass Sie die UN 38.3 Prüfzusammenfassung für jede Knopfzelle in Ihrem System elektronisch dem Artikel zugeordnet haben müssen und auch die entsprechende Bestätigung über die Herstellung gemäß QM-Programm (siehe 3.9.2.6.1 (e)).
Wenn Sie keine Herstellungsbestätigung gemäß QM-Programm oder keine UN 38.3 Prüfzusammenfassung haben, muss die Knopfzelle als "beschädigt/defekt" betrachtet werden und damit muss der Artikel auf den Quarantäneplatz außerhalb des normalen Produktionsbereiches gebracht werden. Eine Stauung der Ware im normalen Stau- und Produktionsbereich ist nur mit QM-Programm und UN 38.3-Prüfung (in Form des UN 38.3-Prüfprotokolls) zulässig. Im Brandfall würde die Versicherung ohne die Bestätigungen keine Entschädigung zahlen.
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