RECYCLING / ENTSORGUNG
Ermitteln Sie mit dieser Abfrage,wie Sie Lithium-Zellen und Lithium-Batterien
vorschriftenkonform entsorgen.
Bitte beachten Sie bei einzelnen oder eingebauten Zellen / Batterien, die sicherheitskritisch defekt
oder
beschädigt sind, folgende Entsorgungshinweise:
![](/media/ce/bc/83/1666251368/04c_definition_sicherheitskritisch.png)
Definition für sicherheitskritisch defekte oder beschädigte Zellen / Batterien:
Die Zelle / Batterie kann:
Die Zelle / Batterie kann:
- schnell abbauen oder gefährlich reagieren
- eine Flamme erzeugen
- eine gefährliche Hitzeentwicklung erzeugen
- gefährliche giftige, ätzende oder entzündbare Gase freisetzen
![](/media/59/4d/fc/1666251367/04c_ausrufezeichen.png)
- Es sind nur von der zuständigen nationalen Behörde zugelassene Verpackungen erlaubt!
- Es ist eine Genehmigung der Beförderung durch diese Behörde nötig.
- In Deutschland ist diese Behörde die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung in Berlin (BAM).