Frage des Tages:
Frage des Tages: Muss man einen Blei-Vlies-Akku in einem mobilen Arbeitsplatz als Gefahrgut deklarieren,wenn er per Lufttransport versendet werden soll-falls ja, unter welcher UN-Nummer?
Frage des Tages:
Muss man einen Blei-Vlies-Akku in einem mobilen Arbeitsplatz als Gefahrgut deklarieren,wenn er per Lufttransport versendet werden soll-falls ja, unter welcher UN-Nummer?
Ein mobiler Arbeitsplatz soll von Deutschland nach Hong Kong per Lufttransport versendet werden. Der mobile Arbeitsplatz beinhaltet einen Akku: Blei-Vlies-Akku (trocken) 12V 120Ah, wartungsfrei, trocken, kippsicher
Lt. Umrechnungstabelle würde die Nennenergie des Akkus 1440 Wh betragen.
Meine Frage:
Muss ich ihn überhaupt als Gefahrgut deklarieren (da es kein Lithium Akku ist) ?
Falls ja, unter welcher UN-Nummer?
Antwort:
Staßenverkehr nach ADR und Seeverkehr nach IMDG Code
dafür haben wir keine extra Checkliste, weil diese Bleibatterien unter UN 2800 Batterien, nass, auslaufsicher nach den Straßenvorschriften des ADR fallen und freigestellt sind, wenn der Hersteller die in Sondervorschrift 238 beschriebenen Bedingungen bestätigt.
Hier der Text der Sondervorschrift 238:
a) Batterien gelten als auslaufsicher, wenn sie ohne Flüssigkeitsverlust die unten angegebene Vibrations- und Druckprüfung überstehen.
Vibrationsprüfung: Die Batterie wird auf der Prüfplatte eines Vibrationsgeräts festgeklemmt und einer einfachen sinusförmigen Bewegung mit einer Amplitude von 0,8 mm (1,6 mm Gesamtausschlag) ausgesetzt.
Die Frequenz wird in Stufen von 1 Hz/min zwischen 10 Hz und 55 Hz verändert. Die gesamte
Bandbreite der Frequenzen wird in beiden Richtungen in 95 ± 5 Minuten für jede Befestigungslage
(Vibrationsrichtung) der Batterie durchlaufen. Die Batterie wird in drei zueinander senkrechten Positionen (einschließlich einer Position, bei der sich die Füll- und Entlüftungs.ffnungen, soweit vorhanden, in umgekehrter Lage befinden) in Zeitabschnitten gleicher Dauer geprüft.
Druckprüfung: Im Anschluss an die Vibrationsprüfung wird die Batterie bei 24 °C ± 4 °C sechs Stunden lang einem Druckunterschied von mindestens 88 kPa ausgesetzt. Die Batterie wird in drei zueinander senkrechten Positionen (einschließlich einer Position, bei der sich die Füll- und Entlüftungsöffnungen, soweit vorhanden, in umgekehrter Lage befinden) jeweils mindestens sechs Stunden lang geprüft.
b) Auslaufsichere Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn bei einer Temperatur von 55 °C im Falle eines Gehäusebruchs oder eines Risses im Gehäuse der Elektrolyt nicht austritt, keine freie Flüssigkeit vorhanden ist, die austreten kann, und die Pole der Batterien in versandfertiger Verpackung gegen Kurzschluss geschützt sind.
Luftverkehr nach ICAO TI/IATA DGR
Auch im Luftverkehr unterliegen diese Bleibatterien nicht den Gefahrgutvorschriften, wenn diese die Bedingungen der Sonderbestimmung A67 erfüllen.
Im Luftfrachtbrief muss dann eingetragen sein: „Not restricted as per A67“.
Hier der Text der Sonderbestimmung A67:
Von diesen Batterien kann angenommen werden, dass sie auslaufsicher sind, vorausgesetzt sie sind in der Lage, die nachfolgenden Vibrations- und Druckdifferenzprüfungen ohne Freiwerden von Batterieflüssigkeit auszuhalten. Nasszellenbatterien gelten als auslaufsicher, wenn sie ohne Flüssigkeitsverlust die unten angegebene Vibrations- und Druckprüfung überstehen.
Vibrationsprüfung: Die Batterie wird auf der Prüfplatte eines Vibrationsgeräts festgeklemmt und einer einfachen sinusförmigen Bewegung mit einer Amplitude von 0,8 mm (1,6 mm Gesamtausschlag) ausgesetzt. Die Frequenz wird in Stufen von 1 Hz/min zwischen 10 Hz und 55 Hz verändert. Die gesamte Bandbreite der Frequenzen wird in beiden Richtungen in 95 ± 5 Minuten für jede Befestigungslage (Vibrationsrichtung) der Batterie durchlaufen. Die Batterie wird in drei zueinander senkrechten Positionen (einschließlich einer Position, bei der sich die Füll- und Entlüftungsöffnungen, soweit vorhanden, in umgekehrter Lage befinden) in Zeitabschnitten gleicher Dauer geprüft.
Druckprüfung: Im Anschluss an die Vibrationsprüfung wird die Batterie bei 24 °C ± 4 °C sechs Stunden lang einem Druckunterschied von mindestens 88 kPa ausgesetzt. Die Batterie wird in drei zueinander senkrechten Positionen (einschließlich einer Position, bei der sich die Füll- und Entlüftungsöffnungen, soweit vorhanden, in umgekehrter Lage befinden) jeweils mindestens sechs Stunden lang geprüft.
Anmerkung:
Auslaufsichere Batterien, welche Bestandteil mechanischer oder elektronischer Ausrüstung sind, oder welche für deren Betrieb erforderlich sind, müssen sicher in dem Batteriehalter der Ausrüstung befestigt sein und so geschützt werden, dass Beschädigung und Kurzschlüsse verhindert werden.
Auslaufsichere Batterien unterliegen nicht diesen Vorschriften, wenn sie als Fracht befördert werden, wenn bei einer Temperatur von 55°C aus einem zerbrochenen oder gerissenen Gehäuse der Elektrolyt nicht ausläuft. Die Batterie darf keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit enthalten. Elektrobatterien und Geräte und Fahrzeuge, die mit Batterien betrieben werden und dazu geeignet sind, eine gefährliche Wärmeentwicklung zu erzeugen, müssen so für die Beförderung vorbereitet werden, dass die folgenden Szenarien ausgeschlossen werden können:
(a) ein Kurzschluss (z.B. bei Batterien durch die effektive Isolierung der freiliegenden Pole; oder bei Geräten, durch Ausbau der Batterie und Schutz der freigelegten Pole); und
(b) unbeabsichtigte Aktivierung.
Die Worte „Not Restricted“ sowie die Nummer der Sonderbestimmung müssen zusammen mit der Beschreibung des Gegenstandes im Luftfrachtbrief angegeben werden, wie durch 8.2.6 verlangt. Dies gilt nur, wenn ein Luftfrachtbrief erstellt wird.
In Ausrüstungen oder ohne Ausrüstungen
Und diese Erleichterungen gelten unabhängig davon, ob diese Bleibatterien ohne Ausrüstung versendet werden oder in Ausrüstungen eingebaut wurden.
Bestätigung des Herstellers des mobilen Arbeitsplatzes
Was Du vom Hersteller schriftlich brauchst, ist die Bestätigung, dass der Akku in Deinem Arbeitsplatz die Sondervorschrift 238 bzw. die Sonderbestimmung A67 erfüllt.