Rückmeldung zu unserem Umformulierungsvorschlag bezüglich Herstellung nach QM-System
In unserem Oktober-Newsletter hatten wir das Thema Herstellung der Lithium-Zellen und -Batterien nach Qualitätsmanagement-Programm und auch einen Umformulierungsvorschlag ...

... bzw. das Streichen von Verweisen erwähnt, mit dem
die Verantwortung zur Einhaltung zu 100% beim Hersteller liegt.
Dazu haben wir von Sebastian Röhler von der VARTA Microbattery GmbH
folgende sehr klare Beschreibung erhalten, die diesen Prozess beschreibt und
auch eine absolut plausible Erklärung, warum die Verwendung des Wortes
"Qualitätsmanagement-System" sinnvoller wäre.
Hier die E-Mail mit seinen Erklärungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen
dürfen:
Von: "Roehler, Sebastian"
Betreff: AW: Newsletter Nr. 6-222
Datum: 20. Oktober 2022 um 16:10:08 MESZ
An: Eva Glimsche eva.glimsche@lithium-battery-service.de
Kopie:
Hallo Eva,
Danke für Dein Feedback! Ihr dürft das gern veröffentlichen und mich namentlich
nennen. Ich habe die Formulierung dafür noch etwas rund geschliffen:
Der Begriff „Qualitätssicherung“ ist nicht mehr zeitgemäß. Qualität kann nicht
„gesichert“ werden. Damit ein Produkt seinen Qualitätsansprüchen genügt,
müssen die Qualitätsanforderungen in allen Phasen der Produktentstehung
umgesetzt werden. Der Ansatz der Qualitätssicherung war es, in nachgelagerten
Phasen zu prüfen, ob ein Produkt den Anforderungen entspricht. Das funktioniert
aber nur bedingt. Dazu ein Beispiel aus der Welt der Batterien: wenn in einer
Zelle aufgrund mangelhafter Produktionsumgebung ein Defekt eingebaut wird,
kann dieser durch eine Qualitätsprüfung am Ende des Herstellprozesses nicht
detektiert werden. Dieser Defekt kann aber später zu einem sicherheitskritischen
Fehlerfall der Zelle führen. Solche Fehler können durch ein
Qualitätsmanagement, das alle Risiken im Blick hat und entsprechende
Maßnahmen zur Risikominderung trifft, vermieden werden.
Ich empfehle also, den Begriff „Qualitätsmanagement“ beizubehalten. Was mich
immer wieder irritiert ist das „Programm“ in „Qualitätsmanagementprogramm“.
Diese Bezeichnung ist mir außerhalb der Gefahrgutvorschriften noch nirgends
begegnet. Es sollte meiner Meinung nach „Qualitätsmanagementsystem“
heißen. In der internationalen Norm ISO 9001 ist beschrieben, wie ein solches
QMS ausgeprägt sein kann. Hersteller, die ein System nach ISO 9001 betreiben,
müssten dann nicht noch zusätzlich bestätigen, dass ihr
„Qualitätsmanagementsystem“ auch ein „Qualitätsmanagementprogramm“ ist.
Beste Grüße,
Sebastian
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