Zarges K470 Akku Safe - Endlich eine Verpackungslösung für defekt/beschädigte und sicherheitskritisch defekte Lithium-Zellen und Lithium-Batterien

Zarges K470 Akku Safe - Endlich eine Verpackungslösung für defekt/beschädigte und sicherheitskritisch defekte Lithium-Zellen und Lithium-Batterien
Die Zarges Aluminiumkiste K470 Akku Safe ist nun für den Transport und die Lagerung von beschädigten und kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM zugelassen.

Mehr Infos direkt auf der Zarges Webseite unter:
https://www.zarges.com/de/unternehmen/presse/news/defekte-lithium-ionen-batterien-sicher-transportieren-1/

Die Mitarbeiter der Firma Zarges arbeiten übrigens mit den Checklisten-Artikeln des Lithium-Batterie-Service Portals, um ihre Kunden bei der Auswahl der richtigen Verpackung und bei Fragen zum Versand von Lithium-Zellen und LIthium-Batterien zu beraten.

Unseren Checklisten-Artikel für defekte/beschädigte Lithium-Ionen-Zellen und Lithium-Ionen-Batterien im Straßenverkehr nach ADR finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/index.php?sViewport=detail&sArticle=287

Die Nutzung der Zarges Verpackung für sicherheitskritisch defekt/beschädigte Lithium-Zellen und Lithium-Batterien ist bereits jetzt durch Anwendung der multilateralen Vereinbarung M307 möglich. Den Text dieser multilateralen Vereinbarung M307 finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/media/pdf/29/8b/b9/10_Text-der-multilateralen-Vereinbarung-M307.pdf

In dieser multilateralen Vereinbarung M307 wird geregelt, dass von der zuständigen nationalen Behörde zugelassene Verpackungen für sicherheitskritisch defekte/sicherheitskritisch beschädigte Lithium-Zellen und Lithium-Batterien nun bereits ohne Genehmigung der Behörde befördert werden dürfen. Jedoch haben von allen ADR Staaten leider bisher nur Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Portugal, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland diese M307 unterzeichnet.

Für die Beförderung in allen anderen ADR Staaten muss weiterhin die Genehmigung der zuständigen nationalen Behörde eingeholt werden.

Wenn Sie eine sicherheitskritisch defekte Lithium-Zellen oder LIthium-Batterien in einem Staat, der nicht das ADR unterzeichnet hat, befördern möchten, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige nationale Behörde.

Im Luftverkehr ist die Beförderung von defekt/beschädigte Lithium-Zellen und Lithium-Batterien und von sicherheitskritisch defekten Lithium-Zellen und Lithium.-Batterien verboten.

Was ist beschädigt/defekt?
Die klare Definition des UN Sachverständigenausschusses dazu haben wir Ihnen bereits in unserem Blog vom 14. August 2018 vorgestellt:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/newsblog/-klare-definition-von-beschaedigt/defekt-vom-un-sachverstaendigenausschuss-was-ist-zu-beurteilen-um-festzustellen-ob-eine-lithium-zelle-oder-lithium-batterie-beschaedigt/defekt-ist.

Gefährdungsbeurteilung bereits für neue Lithium-Zellen und Lithium-Batterien
Bereits wenn Sie neue Lithium-Zellen und Lithium-Batterien versenden, sollten Sie mit dem Hersteller der Zellen/Batterien eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und Arbeitsanweisungen für Ihre Logistik- und Retouren-Abteilung erarbeiten. Denn wenn es zu einem Garantiefall kommt, möchten Sie bereits klare Abläufe etabliert haben, um festzustellen, ob die Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie noch in Ordnung ist oder ob diese als defekt/beschädigt oder sogar als sicherheitskritisch defekt einzustufen wäre.

Unser Kunde Rutronik hat dazu für deren Produkte einen Fragebogen entwickelt, den wir Ihnen zur Verfügung stellen dürfen. Schreiben Sie uns dazu einfach eine Email unter:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung

Und auch wenn Sie hausintern Beratung bei der Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.


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