Frage des Tages: Muss auch für die Lagerung von Laptops/Tablets die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vorliegen?

Frage des Tages:

Muss auch für die Lagerung von Laptops/Tablets die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vorliegen?
 
Unsere Antwort:

Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
 
Aber da es für die Lagerung von Seiten der Versicherer große Unterschiede macht, ob es sich bei den Lithium-Ionen-Batterien in den Laptops/Tablets um
+ Prototypen, um
+ defekt/beschädigte, um
+ solche zur Entsorgung oder zum Recyling oder um
+ Lithium-Ionen-Batterien handelt, die die UN Testreihe 38.3 bestanden haben und unbeschädigt/nicht defekt sind,
macht es Sinn die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung archiviert zu haben, um diese bei Anfrage der Versicherer im Falle eines Brandes zur Verfügung stellen zu können.
 
Empfehlungen für die Lagerung hat der VdS (Verband der Sachversicherer) im Merkblatt VdS 3103 herausgegeben.
Was Sie bei der Lagerung von Lithiumzellen und -Batterien beachten sollten, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/lagerung/
 
Liegt Ihnen die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung nicht vor, fragen Sie beim Lieferanten oder Hersteller nach. Wir haben unsere Lieferantenabfrage mit der UN 38.3 Prüfzusammenfassung ergänzt.
Diese können Sie kostenlos bei uns herunterladen:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/downloads-gast
 
Außerdem muss jede Lithium-Zelle und Lithium-Batterie nach einem in den Vorschriften genau beschriebenen Qualitätsmanagementprogramm hergestellt worden sein. Auch das muss der Hersteller bestätigen. Dies ist in unserer Lieferantenabfrage ebenfalls enthalten.
Nähere Infos dazu:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm


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