Qualitätsmanagement-Programm - Auslegung des DOT PHMSA / USA Ref.-Nr. 18-0073 - Verantwortung beim Hersteller
Bisher ist der Text in den UN Modellvorschriften, im ADR, IMDG Code und in den ICAO TI / IATA DGR, so zu verstehen, dass die Versender/Absender sicherstellen müssen, dass der Hersteller seine Lithium-Zellen und Lithium-Batterien nach dem in den Vorschriften beschriebenen Qualitätsmanagement-Programm hergestellt hat.
Da eine solche Bestätigung bei manchen Zell- und Batterie-Herstellern schwer zu bekommen ist, haben wir nun an die PHMSA die Frage gestellt, ob es für einen Versender/Absender einem Transportverbot gleich kommt, wenn ihm keine Bestätigung des Zell- bzw. Batterie-Herstellers für die Herstellung nach QM Programm vorliegt.
Die Antwort der PHMSA ist eindeutig. Sie sieht die Verantwortung alleinig beim Hersteller.
Wenn Sie interessiert, was dieses Qualitätsmanagement-Programm alles umfassen muss, finden Sie die Vorgaben hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
Im 49 CFR §173.185 taucht keinerlei Hinweis auf die Herstellung nach Qualitätsmanagement-Programm auf. Für die Beförderung innerhalb der USA wird dieses nicht von den Herstellern von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien gefordert. Erst wenn Lithium-Zellen und Lithium-Batterien international befördern, gilt die Pflicht der Herstellung nach QM-Programm.
Wir haben die PHMSA nun gebeten sich auf UN Ebene für eine entsprechende Text-Änderung der UN Modellvorschriften einzusetzen, so dass der Text der UN Modellvorschriften in Zukunft eindeutig die Verantwortung dem Hersteller zuschreibt und nicht wie bisher auch den Versender/Absender für diese Einhaltung mit in die Pflicht nimmt.
Hier der Link zur Webseite des PHMSA mit dem kompletten Text des Briefes mit der Auslegung der Vorschriften:
https://www.phmsa.dot.gov/regulations/title49/interp/18-0073
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen über:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung
In unseren Checklisten und in den Lieferanten-Abfragen werden wir die Abfrage nach dem Qualitätsmanagement-Programm solange weiter beibehalten, bis der entsprechende Vorschriftentext geändert wurde. Denn hier gehen die Meinungen auf Ebene der Vereinten Nationen auseinander. Und wir möchten unseren Kunden weltweit Rechtssicherheit bieten können.
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