Frage des Tages: Lithium-Batterie-Markierung statt bisherigem Abfertigungskennzeichen

Frage des Tages: Lithium-Batterie-Markierung statt bisherigem Abfertigungskennzeichen

Das alte Abfertigungskennzeichen in Abbildung 7.4.H ist in den IATA Gefahrgutvorschriften nicht mehr zu finden. Gilt das alte Abfertigungskennzeichen noch bzw. gibt es einen Nachfolger für „kleine“ Lithium-Zellen und -Batterien?
 
Unsere Antwort:
 
Seit dem 01. Januar 2019 darf das Abfertigungskennzeichen für die „kleinen“ Lithium-Zellen und Lithium-Batterien auf allen Verkehrsträgern nicht mehr verwendet werden. 
Es gibt nun die neue Lithium-Batterie-Markierung. In den IATA DGR ist diese Lithium-Batterie-Markierung zu finden unter 7.1.5.5.4.
 
Und auch das Gefahrenkennzeichen der Klasse 9 wurde zum Jahreswechsel auf allen Verkehrsträgern für die großen Lithium-Zellen und Lithium-Batterien zum Gefahrzettel 9A bzw. dem Lithium-Batterie-Gefahrenkennzeichen der Klasse 9 geändert.
Den Hinweis in den IATA DGR dazu findet man unter 7.2.3.9.
 
Der Grund warum diese neue Lithium-Batterie-Markierung nicht unter 7.4.8 bzw. 7.4.H zu finden ist, liegt daran, dass es nun kein „Abfertigungskennzeichen“ mehr ist, sondern nur noch eine Markierung. Meiner Meinung nach sollten in Abschnitt 7.4 auch alle Markierungen auftauchen. Aber die IATA sieht das anders.
 
Das heißt, die Erleichterungen für die kleinen Lithium-Zellen und Lithium-Batterien gibt es weiterhin, aber eben nun mit der Lithium-Batterie-Markierung.

Unsere Checklisten-Artikel beinhalten neben einer Checkliste zur Transportvorbereitung auch alle aktuellen Markierungen und Kennzeichen für jeden Transportfall und wenn nötig auch Muster der erforderlichen Transportdokumente.
 
Den für Ihren Transportfall passenden Checklisten-Artikel finden Sie über EINZELCHECKLISTE FINDEN:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist
 

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