Frage des Tages: * Mitnahme von Zellen/Batterien im Luftverkehr-als persönliches Gepäck oder als Fracht ?

Frage des Tages:

* Mitnahme von Zellen/Batterien im Luftverkehr-als persönliches Gepäck oder als Fracht ?
 Ein Kollege will 200 Batterien namhafter Hersteller im Reisegepäck  ins Ausland mitnehmen  (kein Lithium, sondern Alkali-Mangan, Alkali,  Zinc-Air). Die 200 Batterien sind für Geräte gedacht, die auch mitgenommen werden. Darf er das?

Antwort:

* KEINE Mitnahme von Zellen/Batterien, wenn diese NICHT für den persönlichen Bedarf des Reisenden sind:
 Wenn die Zellen / Batterien nicht für Geräte des persönlichen Bedarfs dieses Mitarbeiters sind, dann handelt es sich um einen Warentransport. Dieser muss dann per Fracht transportiert werden. Bitte beachten, dass im Luftverkehr für Nickel-Metallhydrid und für z.B. Alkali-Zellen/-Batterien Einträge im Luftfrachtbrief gemacht werden müssen. Über unseren EINZELCHECKLISTEN-FINDER können Sie sich die nötigen Infoblätter für den Luftverkehr kostenlos herunterladen:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist?tab=1

 * Mitnahme von Zellen/Batterien für den persönlichen Bedarf:
 Eine Person darf für den persönlichen Gebrauch nur max. 20 Zellen/Batterien, die einzeln gegen Kurzschluss gesichert sind, im Handgepäck mitführen. Dafür braucht man keine Genehmigung des Luftfahrtunternehmens.
Aber hier unbedingt unser Abweichungsmodul checken, denn viele Luftfahrtunternehmen haben diese Anzahl bereits reduziert:
https://www.lithium-batterie-service.de/app/index.php
Bei 200 Zellen/Batterien kann Ihr Mitarbeiter beim Luftfahrtunternehmen die Genehmigung zu Mitnahme von mehr als 20  Zellen/Batterien bekommen, wenn die Zellen/Batterien für den persönlichen Bedarf des Mitarbeiters sind, z.B. wenn der Mitarbeiter die Geräte und Batterien zur Ausübung seiner Tätigkeit im Ausland benötigt UND alles wieder mit nach Deutschland zurück bringt.
In diesem Fall unbedingt darauf achten, dass diese Genehmigung vom Luftfahrtunternehmen in das „Personal Passenger Protocol“ in Amadeus eingetragen wird und dass der Mitarbeiter einen Ausdruck dieses Protokolls mitnimmt.
Zollseitig muss natürlich dennoch alles für die Ausfuhr, den Import im Bestimmungsland und die dortige Wiederausfuhr und die Wiedereinfuhr nach Deutschland beachtet werden.
 


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