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FRAGE DES TAGES
UN Test 38.3 für Lithium-Zellen und Lithium-Batterien - Gültigkeitsdauer des Zertifikats
Seit 01.01.2020 muss jeder Hersteller und nachfolgender Vertreiber von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien einen Testzusammenfassung zu den getesteten Lithium-Zellen und Lithium-Batterien auf Verlangen vorlegen können.
Nur bei Prototypen und Kleinserien bis 100 Stück ist der UN Test 38.3 der Vereinten Nationen noch nicht nötig, hier genügt ein Nachweis, das die Lithium-Zellen und Lithium-Batterien nach einem Qualitätsmanagement-Programm hergestellt wurden. Beim Transport von Prototypen und Kleinserien bis 100 Stück ist eine Betätigung der zuständigen Behörde des Abgangsstaates nötig, z.B. in Deutschland des Luftfahrtbundesamtes oder der BAM.
Aber wie lange hat das Zertifikat des UN 38.3 Tests Gültigkeit?
Unsere Antwort: