RECYCLING / ENTSORGUNG

Ermitteln Sie mit dieser Abfrage,
wie Sie Lithium-Zellen und Lithium-Batterien
vorschriftenkonform entsorgen.
 

Bitte beachten Sie bei einzelnen oder eingebauten Zellen / Batterien, die sicherheitskritisch defekt
oder beschädigt sind, folgende Entsorgungshinweise:

Definition für sicherheitskritisch defekte oder beschädigte Zellen / Batterien:

Die Zelle / Batterie kann:
  • schnell abbauen oder gefährlich reagieren
  • eine Flamme erzeugen
  • eine gefährliche Hitzeentwicklung erzeugen
  • gefährliche giftige, ätzende oder entzündbare Gase freisetzen
 

  • Es sind nur von der zuständigen nationalen Behörde zugelassene Verpackungen erlaubt!
  • Es ist eine Genehmigung der Beförderung durch diese Behörde nötig.
  • In Deutschland ist diese Behörde die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung in Berlin (BAM).